VereVivit.Care - Ihr ambulanter Betreuungsdienst

Unser Motto:  "Wir sind immer für Sie da!"

24-Stunden-Betreuung für Senioren im eigenen Zuhause

Wie funktioniert es?

Für die 24-Stunden-Pflege und Betreuung vermittelt die VereVivit.Care gute und fürsorgliche Pflegekräfte aus Polen. Sie besitzen die erforderlichen Dokumente und sind während ihrer Tätigkeit in Deutschland voll versichert. Der Einsatz polnischer Haushaltshilfen und Pflegekräfte wird durch entsprechende EU-Verordnungen geregelt und ist dadurch völlig legal.

Dabei wird das Personal intensiv begleitet und unterstützt. Somit wird die Bindung an dauerhaft zuverlässiges und seriöses Pflege- und Betreuungspersonal gesichert. Die Pflegekräfte wohnen in der Regel fest bei den zu betreuenden Personen und sind für ca. 2-3 Monate hier in Deutschland tätig. Danach wechselt die Betreuungsperson und eine andere Pflegekraft übernimmt die Tätigkeit bei dem Kunden. Das Ziel ist es, maximal 2-3 Betreuungspersonen im Wechsel einzusetzen und so die Anzahl der Bezugspersonen für die Senioren gering wie möglich zu halten. Medizinische Betreuung bzw. Pflegeleistung (Injektionen, medizinische Verbände wechseln etc.), die einer dem deutschen Pflegegesetz unterliegenden Leistung entspricht, gehört nicht zu den Aufgaben der polnischen Pflegekraft und wird von dieser auch nicht erbracht. Für diese Maßnahmen sollten die Kunden einen ambulanten Fach-Pflegedienst unterstützend hinzuziehen. Somit ist die vor Ort anwesende Betreuungskraft eine optimale Ergänzung zum ambulanten Pflegedienst und keinesfalls ein Ersatz für diesen.


Organisation

Die Organisation der Betreuungskräfte läuft über Regionalpartner im Polen. Die Auswahl der Pflegekräfte findet immer in enger Absprache mit den Senioren oder deren Angehörigen statt, so dass für alle Seiten eine größtmögliche Zufriedenheit erreicht wird.

Über uns vermittelte Betreuungskräfte sind bei unseren polnischen Partnerunternehmen in ihrem Heimatland angestellt. Sie sind nach dem sogenannten Entsendegesetz für einen bestimmten Zeitraum (meist 2-3 Monate) entsendet. Die Betreuungskräfte sind dadurch krankenversichert und entrichten in ihrem Heimatland Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Wir lassen uns die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch das Europäische Formblatt A1 dokumentieren. Dieses wird von der Sozialversicherungsbehörde nur bei Erfüllung der erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen ausgestellt und legitimiert die Entsendung der Betreuungskräfte nach Deutschland. VereVivit.Care kann es jederzeit bei Bedarf zur Verfügung stellen und damit beweisen, dass Betreuungskräfte, wie polnische Pflegekräfte, legal beschäftigt sind.

Wir arbeiten nur mit sorgfältig ausgewählten Partnerunternehmen in Osteuropa, ausschließlich nach dem Entsendegesetz, die ihren hohen Qualitätsansprüchen genügen, damit polnische Pflegekräfte legal vermitteln werden können. Regelmäßig ist VereVivit.Care vor Ort, um sich:

  • bei den Partnerbetrieben die Arbeitsweise sowie die Personalauswahl zeigen zu lassen
  • noch besser kennenzulernen
  • noch besser vertrauen zu können.

Durch immer wiederkehrende Besuche sichern wir für unsere Kunden die Qualität.

Am 1. Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz in Deutschland in Kraft getreten. VereVivit.Care hat mit allen Kooperationspartnern entsprechende Verträge ausgehandelt, welche die Einhaltung der Regelungen sicherstellen. Auch VereVivit.Care und deren Partner müssen sich vor den zuständigen deutschen Aufsichtsbehörden kontrollieren lassen. Daher wird peinlich genau die komplexe rechtliche Entwicklung auf EU-Ebene und in Deutschland beobachtet. Zudem lassen wir uns dabei von spezialisierten Anwälten und Steuerberatern beraten.

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